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Ludwigshafen am Rhein, -arme Stadt -am und -im Fluss
In der Frühzeit versperrte der Rhein, jegliche Niederlassungen zu gründen. Hochwasser überschwemmten das Gebiet regelmäßig. Erst ab dem 6. Jahrhundert kamen vom Niederrhein Franken mit Friesländern im Gefolge, harte Menschen, bereit und erfahren mit den Wasser, Sumpf und Sand, diese fassten auf den Hochwasserfreien Grund, errichtete Dämme und gewann dem Rhein Stück für Stück Land ab. Es kam aber trotzdem immer wieder zu Überschwemmungen, auch gab es zu diesem Zeitpunkt etliche Zwiste und Kriege, auch hier verloren die Bauern ihre Habe. Die Bauernhöfe wurden immer wieder aufgebaut von dem zähen Volk.
Die ersten Dokumente über Niederlassungen – gezeichnet als Heimorte – insbesondere auch über den Hemshof, ursprünglich hamingesheim, hemmingesheim, hemminisheim, später hembsheim oder hemsheim genannt. Aus der Regierungszeit Karl des Großen, überliefert der „Codex Laureshamensis, der Codex“ aus dem Kloster Lorsch, heute aufbewahrt im Hauptstaatsarchiv München, als Schenkung bzw Verkauf an das Kloster Lorsch. Aufgezeichnet wurden im Jahre 770 der Hof des Waks mit 2 Morgen Feld, im Jahre 771 das Besitztum der Hita, 773 eine Wiese des Rupert von 30 perticas³ Länge und 20 perticas Breite. 781 der Hof des Willifrid, 781 der Besitz des Isenbald von fünf Morgen Fläche nebst einer Wiese von 9 Wagen Heu. Die Urkunden des Klosters Weißenburg, als Weißenburger Codex im historischen Museum der Pfalz aufbewahrt, verzeichen das Lehen von Willibald bei Colugenstein (Colgensein), Freinersheim (Freinsheim) und Hemingesheim (Hemshof) im Umfang von 3 Huben und Weinberge zu 20 Eimer.
Diese Nachrichten aus dem ältesten Teil geben aber weder ein klares Bild über den Umfang und Größe des Hemshofes, noch über seine Einwohner. Ebenso verhält es sich mit anderen Quellen in den folgenden Jahrhunderten, nur eines ist bestimmt, die Auflösung der Gaue zur Territorialgewalt, in deren Hand sich immer mehr die ehemaligen Klosterbesitz vereinigte.
Der Codex war ein Holztafel, Schreibtafel, handgeschrieben – bedeutet Handschrift, Urkunden- und Gesetzbuch
Pertica³ (lat) = jede Stange, langer Stock, auch Meßrute, damit teilte man Acker unter den Soldaten. Man verstand darunter auch den ganzen mit der Meßrute gemessen und verteilten Acker.
In der Geschichte des Hemshofes gibt es auch ein Pfalzgraf vom Rhein, der spätere Kurfürst von der Pfalz, der verschiedene Käufe und Käufe, Tauscht und Verpfändet, Stiftungen und Schenkungen durchführt und aufkommende Streitigkeiten schlichtet. Dadurch wurden aus den einst freien Bauern „Hofmänner“ die nun als Pächter für den Kurfürsten wirtschafteten.
Der Hemshof, wird in pfalzgräflichen Urkunden wie folgt erwähnt:
Pfalzgraf Rudolf der Erste schenkte im Jahre 1297 dem Nonnenkloster zu Frankenthal, „alle die Gemeine und Allmende, die hinter dem Hofe Heimingsheim liegt und alles Land, welches der Rhein dazugibt“ 1368 kaufte Pfalzgraf Ruprecht der I. von den Söhnen des Heinrich Güren, Ritter vom Kapellenbogen, „ihren Teil an dem Hofe zu Heinigsheim unter Mannheim uf dem Rine gelegen“ Im jahre 1392 verschrieb Pfalzgraf Ruprecht seiner Gemahlin Elisabeth von Sponheim 3000 Gulden auf seinen Hof zu „heimsheim“ bei Mannheim am Rheine bei Friesenheim mit seinen Zugehörungen. 1369 stiftete der Ruprecht in der Kapelle des Schlosses Eichelsheim eine Altarpfründe und eine ewige Messe zu Ehren der Jungfrau Maria und dem Apostel Jakobus. Hierzu waren die Fruchtgilden des halben Hofes Hembsheim angewiesen. 1473 soll der Collegialstift St. Andreas in Worms ein Hofgut zu Hemsheim an Kurfürst Friedrich abgetreten haben. Aus dem Jahre 1478 ist zu lesen, dass die Beauftragung der Holz- und Weiderechte durch die Beauftragten des Kurfürsten geregelt werden, das beinhaltet Friesenheim und Hemshof. Später ab dem 16. Jh wurden über den Hemshof und pfälzischen Bauernhof, wesentlich mehr aufgezeichnet.
Hembsheim, ein kurfürstlicher Kameralhof
Erwähnt habe ich schon, dass der Pfalzgraf bei Rhein und spätere Kurfürst der Pfalz, den Bauernhof Hembsheim und Umgebung als Grundbesitz hatte und diese Hofhaltung ganz in seine Schlösser Heidelberg und Eichelsheim stellte. Die Verwaltung des Hofes geschah direkt durch die kurfürstliche Hofkammer ( von Camera = kurfürstliche Schatzkammer) Fortan führte der Hof die Bezeichnung kurfürstlicher Kameralhof. Die Bewirtschaftung des Gutes unterlag den Hofmännern oder ein oder mehreren Bauern, die den Temporalbestand, also die zeitlich begrenzte Pachtzeit 12 Jahre bebauten und nach Ablauf, das gesamte vormals übernommen Inventar, an den Nachfolger übergab. Diese Bauern, Hofmänner wurde vor dem 30jährigen Krieg auch „Keller“ genannt.
1682 übernahm der damalige Pächter den Hembshof in Erbestand, so hieß das damals. Der Kurfürst blieb Eigentümer. Gegen Zahlung des Erbkauffschillings und einer Sondersteuer von 2 Gulden von 100 Gulden (Laudenium) erwarben die Erbeständer für sich und für 1-2 Generationen Nachkommen das Erbland und das Nutzungsrecht des Hofes, was im Klartext heißt, Übernahme des Wohnsitzes, die Bebauung des Feldes. Mit einem handgegebenen Treueschwur wurde der Pachtvertrag versiegelt und der Pächter schwor damit, nichts von dem gegebenen Gegenständen zu verkaufen, zu verleihen, zu verpfänden etc. Für all dieses brauchte er den Consens (Erlaubnis) der Lehnsherrn, also vom Kurfürsten.
An Martini mussten die Erbeständler oder auch Temporalbesitzer ihren Lehnsherrn Pachtzinsen bezahlen. Was ist noch an Martini? Richtig die Fasnacht fängt am 11.11 an..so nebenbei, ob das nun mit dem zu tun hat, ob der Gürtel nach der Abgabe seines Geldes enger geschnallt werden musste und gefastet wird, lasse ich mal dahin gestellt.
Bei einem Pachtwechsel gab es ein umfangreicher Vertrag in doppelter Ausführung. Die Urschriften der Verträge wurden auf Pergament verfasst, diese wurden vom Kurfürst oder von einem seiner Rechnungsräte unterschrieben und dem Beständer ausgehändigt. Die Zweitschrift gilt als Revers (schriftliche Verpflichtung) Früher wurde der Revers von zwei Bürgern unterschrieben und in den Hofkämmerei hinterlegt. Heute kann man noch solche Reverse im Staatsarchiv Speyer ansehen. Der älteste dieser Briefe (1603) gilt neben der Aufzählung der Hofgebäude und der Schilderung der in diesem Jahre daran vorgenommenen Reparaturen, Aufschluss über die Größe und Bebauung der Flur, die Art und Höhe der jährlichen Abgaben, die Rechte und Pflichten der beiden Vertragsbildenden, weiterhin Weide- Wald- Fischereirechte, ferner über die Tierzucht der des kurfürstlichen Hofes. Selbst das Hofinventar war akribisch aufgezeichnet und das schon im 16. Jahrhundert.
Der kurfürstliche Inspektor, kam alle Monat vorbei und inspizierte alles. Besonders ob der Hof auch im gegenseitigen Interesse auch gut geführt wurde und um Mängel festzustellen.
Zur Sicherung des Pachtzinsen sowie allen Forderungen der Hofkammer, musste im Vorfeld der Beständer seine komplette Hab und Gut dem Pachtgeber dem Kurfürsten verpfänden, dazu gehörte auch sein Vieh, seine Fuhrwerke und alles was auf dem Hof erzeugt wurde oder werden solle, also auch die noch nicht eingebrachte Ernte. Vor dem 30-jährigen Krieg waren solche Verträge nur gültig, wenn der Beständer auch noch dazu einen Bürgen brachte, alle wurden zur Rechenschaft gezogen, wenn auch der Hof oder sonstiges von Feuer zerstört wurde. Gerade in diesen doch immer unsicheren Zeiten ein ganz schönes Wagnis. Im Jahr 1615 wurde in einem Vertrag eine Bürgschaft von 2000 Gulden eingetragen.
Der Keller des Hemshof war vor dem 30 jahrigen Krieg auch Verwalter des kurfürstlichen Jagdschloss Hirschbühl. Er war nicht nur für die Betreuung des Inventars, sondern auch für das Inventar, die Instandhaltung und Reinigung und insbesonderen die Küche, Keller und Stall verantwortlich. Jederzeit musste das Schloss bereit sein, den Kurfürsten und seine Jagdgesellschaften aufzunehmen. Neben der Bevorratung für die Jagdteilnehmer zu verköstigen, musste auch Hafer und Heu ausreichend für die Pferde da sein. Dazu mussten die Nachbardörfer Friesenheim, Oggersheim und Oppau tatkräftig mithelfen, den Bestand zu halten. Diese Dörfer waren auch fronpflichtig. War ein sogenannter Fröner nun ernannt, musste er auch für Brot, Käse, Suppen und Gemüse abgeben.
Im 30-jährigen Krieg wurde aber dieses Lust/Jagdschloß zerstört musste es vom Keller des Hemshofes nicht mehr verwaltet werden. Das betraf aber nicht die Nutzung der Ländereien, hier waren die Fröner immer noch gefordert, wenn es darum ging Leistungen zu erbringen.
Der Hemshof nahm in dieser Zeit eine Sonderstellung ein, da er der normalen Gerichtbarkeit nicht unterstand, ganz im Gegenteil hatte er sogar mehr Rechte, als die normalen Dörfer und Bauernhöfe. Nur der Kurfürst stand über ihm und urteilte. Diese Sonderstellung war aber in der Franzosenzeit hinfällig.
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