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Ludwigshafen am Rhein, -arme Stadt -am und -im Fluss
Persönlich begrüße ich ein Tierkrematorium. Wer ein Tier besitzt, das auch über Jahre an seiner Seite war, möchte wie bei einem Menschen auch sich ordentlich von seinem Tier verabschieden. Einfach im Garten verbuddeln ist da nicht, hier gibt es Gesetze zu beachten. Klar wu(e)rden hier in genügend Gärten Einfriedungen vorgenommen, aber das ist nun mal nicht legal, daher kommt so ein Tierkrematorium gerade Recht. Hier wird eingeäschert, die Asche darf dann mitgenommen werden und bekommt sein Plätzchen entweder auch im heimischen Gärtchen, im weiten Fluss oder man stellt es sich als Urne zuhause auf. Aber wo gehobelt wird fallen Späne und in diesem Fall riechen die Anwohner schon den Rauch der noch nicht einmal entstanden ist. Klar wer einen Ofen betreibt, der wird Wissen, dass aus dem Schornstein kein frisches Düftchen kommt; in unserer Gegend haben viele Mitbewohner Holz- oder Kohleofen und das der Rauch da ungefiltert durch die Schornsteine pufft, juckt denjenigen erstmal am wenigsten. Ganz so schnell geben sich aber die Tierkrematoriumsgegner mit meiner These nicht geschlagen, sie fürchten um ernsthafte Gesundheiteinbußen, besonders da es in der Nähe auch eine Kita und eine Schule gibt, andere haben Angst um ihren Garten, hier könnte sich ja der "ungefilterte" Ruß einfach über die gehegten Kartoffeln legen.
UNGEFILTERT ist auch das Stichwort. Der Betreiber Anubis erfüllt alle Auflagen die er benötigt, es ist ja nicht sein erstes Krematorium. Diese Art von Krematorien sind Franchiseunternehmen (>Franchise) und die Wissen auf was sie achten müssen. Ein Eilantrag in solch einer ähnlichen Angelegenheit, hat das Verwaltungsgericht Gießen am 21.9.2012 abgewiesen, der Betreiber darf auch mit dem Unwillen seiner Nachbarn den Ofen anschmeißen.
Der Termin für die Erörterung zum Betrieb des Tierkrematoriums in Rheingönheim wird auf Donnerstag, 5. Februar 2015, in den Großen Saal des Pfalzbaus verlegt. Der Erörterungstermin beginnt ab 9.30 Uhr. Die Verlegung der ursprünglich für Donnerstag, 6. November 2014, im Sitzungszimmer 1 des Rathauses terminierten Erörterung war nötig geworden, um der Einwendungsanzahl und den damit verbundenen Einwendungen gerecht zu werden.
Was helfen würde wäre ein versöhnliches Gespräch, dafür setzt der Unternehmer auf einen persönlichen Besuch der Gegner in einem schon funktionierenden Krematorium, eine Möglichkeit wäre:
Die Firma Anubis bietet eine kostenlose Besichtigung an: am Samstag, 25.Oktober. Die Abfahrt mit dem Bus ist ab Ludwigshafen um 7 Uhr.
Anmeldung bis 22.Oktober unter 06222/3046441 (Harald Spannagel, Anubis Rhein-Neckar).
Bürger können die Pläne vom 2. September bis 1. Oktober im Stadthaus Bismarckstraße 29 beim Bereich Umwelt einsehen, Einwände sind bis zum 15. Oktober möglich. Bereits im Dezember möchte Anubis den Betrieb in Rheingönheim starten. Ob dies realistisch ist, bleibt abzuwarten. Es hängt auch vom Ergebnis des Erörterungstermins ab, der am 6. November ab 9.30 Uhr im Rathaus stattfindet. Dieser Termin ist aber von der Stadt auf den 05. Februar 2015 und in den Pfalzbau verschoben worden. Ich denke hier werden eindeutig zuviel Aufwand und Kosten in Bewegung gesetzt. Die Auflagen des Betreibers sind erfüllt und wer mehr haben möchte, muss sich mit dem Betreiber selbst unterhalten. Auf die Frage nach einem anderen Standort? Da wird es nicht anders sein!
Für den Investor Roland Merker ist ein völlig normales Vorhaben, wie es schon 15x in Deutschland praktiziert wurde. "Von dem Tierkrematorium wird man als Anwohner kaum was mitbekommen..". Für die Stadtverwaltung ist dieser Antrag aber nicht völlig unproblematisch. Sie leitete eine Umweltverträglichkeitsprüfung ein, weil das Vorhaben unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz fällt. Aber das Umweltamt hat schon abgewunken, es ist alles in Ordnung. Wieweit in Ordnung weiß natürlich nur das Amt und die Stadtkasse mit den Gewerbeeinnahmen jubelt schon.
"Keine Geruchsbelästigung"
Das Tierkrematorium soll nach seinen Angaben in einem Zweischicht-Betrieb insgesamt bis zu 16 Stunden täglich laufen. In der Halle sollen neben einem Ofen und Bürobereich zwei Räume eingerichtet werden, in denen Tierbesitzer von ihren geliebten Hunden und Katzen Abschied nehmen können. Geruchsbelästigungen der Anwohner sind nach Ansicht Merkers ausgeschlossen. Die technischen Vorgaben seien so streng, dass "aus dem Schornstein nicht mehr Schadstoffe kommen als bei einem Sechsparteienhaus", zumal der Ofen bei 900 bis 1000 Grad Celsius läuft. Roland Merker berät und informiert seine Kunden über Möglichkeiten der Tierbestattung, bietet Trauerhilfe an und hilft bei ordnungsgemäßen Bestattungen beim Tierhalter oder auf dem eigenen Tierfriedhof. Er nennt diesen selbst Tiergedenkstätte. Anubis vertreibt Tiersärge, dekorative Urnen, Grabsteine und bietet zudem Sterbevorsorge für Haustiere an, eine Erfolgsgeschichte für den Unternehmer. Die Erfolgsgeschichte spricht für sich: Schon ein Jahr nach der Gründung wurde das zweite Büro in Karlsruhe eröffnet, drei Jahre später der zweite Tierfriedhof in Grünsberg. Im Jahr 2001 wurde aus dem erfolgreichen Konzept ein Franchise-System entwickelt. Bis heute gibt es fünfzehn Franchise-Partner in Deutschland, seit letztem Jahr auch den ersten in Österreich.
Der Einstieg in das System kostet 17.500 €. Dafür erhält der Partner Schulungen, das Betriebshandbuch, eine Erstausstattung an Organisation- und Werbemitteln sowie eine Kollektion von Särgen und Urnen. Die Gesamtinvestition erreichen 50.000 bis 75.000 €.
Gebühr und Werbekosten betragen 5 Prozent des Nettoumsatzes
Im April 2008 traute sich Merker noch einmal an eine große Investition: 800.000 € investierte er in das erste deutsche Tierkrematorium in Lauf an der Pegnitz bei Nürnberg. Konkurrenten machten Merker die Grundstückssuche nicht gerade einfach. Auch das Genehmigungsverfahren kostete viel Mühe. Aber er hat es geschafft: Seit dem 24. April 2008 können sich Tierhalter in angemessener Atmosphäre von ihren Lieblingen verabschieden.
Drei Abschiedsräume bieten die Möglichkeit, die Feuerbestattung des Tieres zu verfolgen. Für die Anfangsphase rechnete Merker mit zehn Einäscherungen pro Tag. Die Preisskala des Verbrennens beginnt bei 70 € für eine Katze, wenn sie mit anderen Tieren zusammen eingeäschert wird. Für Einzelkremierungen zahlt man bis zu 340 €
Die Diskussion um das geplante Haustierkrematorium.. ebnen nicht ab. Je länger das die Diskussion dauert umso mehr finden sich gegen das Projekt. Für die Verwaltung und Umweltamt Ludwigshafen sind die Hände gebunden, wenn die "normalen" Auflagen erfüllt sind, muss genehmigt werden. Wir haben schon in der Facebook gruppe Rheingönheim die Ortsvorsteherin gebeten mit dem Betreiber Kontakt auf zu nehmen um die Firma Anubis zu bitten im Filterbereich nachzulegen. Es bleibt abzuwarten wie die Firma darauf eingeht. Schafft die Firma keine weiteren Filter an, wird es sicherlich zu Zusammenstößen mit den Gegner kommen.
Auch gibt es schon eines vom SWR3 aufgezeichnetes Video "vor Ort" in Rheingönheim mit einer Befragung der Anwohner.
Hier der Link zum SWR3 Video
Sollte das Video nicht mehr verfügbar sein, kann es auf Anfrage via Mail nochmals zur Verfügung gestellt werden. >Kontakt
STELLUNGNAHME ZUM GEPLANTEN HAUSTIERKREMATORIUM IN RHEINGÖNHEIM am 19.10.2014
von Julia May und Heike Scharfenberger
Bei dem geplanten Vorhaben Tierkrematorium handelt es sich um eine private Maßnahme auf privatem Grund. In das Genehmigungsverfahren, das nach Auskunft der Verwaltung lediglich die Kühlanlage betrifft, werden die örtlichen Gremien daher nicht eingebunden. Es fand lediglich eine Vorstellung im Ortsbeirat statt. Die noch Ortsvorsteherin Rheingönheim, Julia May, hat diesbezüglich auch kritisiert, dass die Verwaltung hier nicht früher informiert hat, selbst wenn sie dazu nicht verpflichtet ist. Es wurde keine Abstimmung im Ortsbeirat vorgenommen, da es sich lediglich um eine – kurzfristige – Vorstellung des Projektes handelte. Die CDU hat, wie die FDP, das Vorhaben begrüßt. Die Rheingönheim SPD hat Bedenken angemeldet und der Ortsbeirat Niedhammer (SPD) hat schon damals seine großen Bedenken erklärt. In einer Abstimmung hat sich die SPD Rhein-gönheim auch einstimmig gegen eine Ansiedlung des Krematoriums ohne Filteranlage ausge-sprochen.
Aus juristischer Sicht muss man dabei beachten, wenn der Betreiber die gesetzlichen Voraus-setzungen erfüllt, bzw. deren Einhaltung plausibel nachweisen kann, hat er einen Anspruch auf die Genehmigung. Diese Prüfung obliegt jedoch allein der Verwaltung. Eine politische Mitsprache gibt es in diesem Verfahren nicht. Wenn hier Filter im konkreten Fall nicht vorgeschrieben sind, ist lediglich eine Auflage diesbezüglich unseres Erachtens denkbar. Jedoch zeigt der enorme Widerstand aus der Bevölkerung, dass hier ein freiwilliger Einbau des Filters durch den Betreiber mit Sicherheit die Wogen glätten könnte, weshalb wir dem Betreiber empfehlen, Filter einzubauen. Ansonsten werden vermutlich die Probleme mit Inbetriebnahme nicht abreißen. Falls die Grenzwerte dann tatsächlich überschritten würden, müsste zumindest das Nachrüsten mit Filtern verfügt werden. Ob Filter also fachlich notwendig und damit berechtigt gefordert werden, können nur die Fachleute beurteilen. Ratsam wäre der Einbau im Sinne der vertrauensbildenden Maßnahme sicher. Hier gingen jedoch ausreichend Einsprüche bei der Verwaltung ein, dass die Verwaltung hier Nachprüfungen anstellen muss.
Es ist tatsächlich eine sehr schwierige Situation, da die Bedenken der Bürger nachvollziehbar sind und ernst genommen werden müssen. Juristisch hier aber eine (politische) Handhabe nicht besteht – der Ortsbeirat müsste hierzu nicht einmal gehört werden. Wir können für die Zukunft der Verwaltung nur empfehlen, bei Projekten dieser Art, bei denen mit Auseinandersetzung zu rechnen ist, frühzeitig die örtlich zuständigen politischen Beteiligten einzubinden, um hier auch zur Schlichtung beitragen zu können.
Eine generelle Stellungnahme der SPD Stadtratsfraktion für oder gegen das Tierkrematorium können wir unter diesen Voraussetzungen daher nicht abgeben. Es kommt vielmehr darauf an, ob die Voraussetzungen für ein gedeihliches Nebeneinander des Krematoriums und der angrenzenden Wohnbebauung und der Kindertagessstätte erfüllt sind. Wenn die Ansiedlung tatsächlich gesund-heitlich unbedenklich ist, haben auch die Widerspruchsführer, mit denen wir Kontakt aufgenommen haben, signalisiert, dass sie keine generellen Einwendungen gegen die Ansiedlung haben. Hier schließen wir uns der Einschätzung der Widerspruchsführer an.
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