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# Uffbasse

Computerkriminalität

Reisekriminalität

 

#Uffbasse, auf gut Deutsch "aufpassen". Die Ganoven lauern überall! Kurze Zusammenfassung, ob Computer- und Reisekriminalität und sonstige Warnungen! - Die Seite wird ständig aktualisiert -

Die Betrugsfälle im Internet oder auf Reisen, werden immer dreister. Ich sammle meine eigenen Erfahrungen und Erfahrungen die, die ich aus dem Netz erfahre.  

Bildrechte - ein Grundrecht, mit Ausnahmen

Bildrechte bei Facebook, Instagram & Co.

Auf Plattformen wie Facebook und Instagram werden keine Millionen, sondern Milliarden Fotos und Bilder geteilt. Bei Urheberrechten und Bildrechten in sozialen Netzwerken gibt es aber immer noch zahllose Missverständnisse und Halbwahrheiten im Netz. Es wird also Zeit, einmal aufzuklären, was erlaubt ist und was nicht.

Das Foto

Urheberrecht: Wer hat das Bild gemacht?

Die ersten Frage bei Bildrechten ist immer: Haben Sie das Bild selbst erstellt oder war es ein anderer? Wenn Sie das Bild erstellt haben, ist vieles einfacher: Sie sind dann der Urheber. Sie entscheiden, ob, wann und wie ein Bild veröffentlicht und verbreitet werden darf. Wenn es sich um ein fremdes Bild oder Video handelt sind Sie nicht der Urheber. Sie haben an diesem Bild erst einmal keine Rechte, dürfen es dann also auch nicht über Facebook, Instagram oder Pinterest teilen.

Wichtig: Bilder und Videos sind IMMER urheberrechtlich geschützt

Ist das Bild nicht von Ihnen, aber es wurde Ihnen zur Verfügung gestellt. Dann dürfen Sie diese Bilder entsprechend der erteilten Erlaubnis auch nutzen. Im geschäftlichen Umfeld wird die Nutzung fremder Bilder in der Regel durch Lizenzvereinbarungen geregelt und ist in den meisten Fällen kostenpflichtig.

Sie haben ein Kunstwerk fotografiert. Ihnen gehört zwar das Foto, dürfen es aber nicht verwerten, da es ein fremdes Kunstwerk abbildet.

Dann gibt es aber auch noch die sogenannte Gebrauchskunst, wie Möbel oder Designerstücke. Das ist oft keine „Kunst“ im klassichen Sinne.

Oft spielt der Begriff der "Schöpfungshöhe" eine Rolle. Ein Werk hat dann die notwendige Schöpfungshöhe, wenn es sich um eine "persönliche geistige Schöpfung handelt, die individuell ist und das alltäglich übersteigt". So eine Definition hilft in vielen Fällen weiter, aber oft eben auch nicht. Ein Beispiel, sie Essen an einer Imbißbude eine Bratwurst, die sie für ihre Kumpels fotografieren und bei Facebook oder ähnlichen zeigen, da wird der Imbißbetreiber kaum was dagegen tun, im gegenteil, wenn die Wurst noch gut aussieht, dann kann es auch Werbung sein. Aufpassen sollte man trotzdem, wenn Marken im Spiel sind. Das Schlürferbierlogo oder ähnliches sollte nicht abgebildet werden, das kann vom Hersteller zur Abmahnung führen. Marken sollte man meiden, das bringt gfs Ärger. Wenn Sie ein Familienfoto machen und jemand trägt Markenklamotten, da wird keiner was sagen. Es ist natürlich auch Verboten Bilder von einer Webseite zu mopsen und die für sich zu benutzen. Bsp, sie verkaufen einen gebrauchten Drucker und holen sich die perfekten Bilder vom Hersteller, das dürfen Sie nicht.

Aber wenn wir von der Bratwurst sprechen, es gibt auch Restaurants, die die Rumknipserei im Lokal hinsichtlich ihrer Speisen einschränken. Für den Restaurantinhaber kann so ein zelebriertes Essen ein Kunstwerk sein, dass nur er so anbietet, diese nicht im Internet und schon gar nicht als Kopie bei einem anderen sehen möchte.

Im Sommer der Rieseneisbecher auf der Fussgängerzone, klar möchte ich meine Freunde zeigen wie gut es mir geht, aber besser fragen, darf ich ein Foto machen! Vielleicht macht der Eismacher auch ein Foto mit Ihnen und dem Eis.

Jetzt war ich öfters in Paris und klar, der Fotoapparat hört kaum auf zu knipsen, ob es im Louvre, Versailles oder vor dem Eiffelturm ist. Das wir jetzt die Mona Lisa zwar fotografieren dürfen, aber diese nicht für unsere Werbezwecken verwenden dürfen, ist ja klar. Ein Bild wo eine Menge Menschen vor der Mona Lisa stehen und diese eher noch als Briefmarke zu sehen ist, da wird niemand was sagen. Wer vor dem Louvre ein Bild des Gebäudes macht, dem gilt die so genannte Panoramafreiheit. Alles, was im öffentlichen Raum bzw. aus dem öffentlichen Raum heraus einsehbar ist und fotografiert werden kann, darf auf fotografiert und verwertet werden. Allerdings gibt es hier keine einheitliche Regelung, da sollte man sich vor der Verwertung informieren.

Nicht nur außen gibt es von so einem Gebäude lohnende Fotos. Auch innen kann man schöne Fotos machen, nur bei der Verwertung kann das sogenannte Hausrecht greifen. Das Hausrecht umfasst auch das Recht, das Aufnehmen von Bildern und vor allem das öffentlichen Verbreiten von Bildern zu untersagen. Das gilt übrigens für Gebäude von Privatpersonen ebenso wie für Gebäude von Unternehmen, staatlichen Institutionen oder Museen.

Sollten Personen auf dem geschossenen Foto sein, da wird es wild und kompliziert. Eine Freundin von mir macht beruflich Hochzeitsfotos, wird da oft gebucht, muss sich aber nun von allen Hochzeitsgästen ein Einverständnis geben lassen, wenn sie mit auf ein Foto möchten. Da diese Fotos nur mit Einvernehmen der geknipsten Hochzeitsgäste für weitere Zwecke verwendet werdenn dürfen macht es wieder schwierig. Auf das große Bild mit allen Gästen wollen alle, ob mit Einverständnis oder ohne, was die Sache nicht einfacher macht.

Es ist natürlich gerade bei touristischen Orten kaum möglich, keine Person auf dem Bild zu haben. Die Abgrenzung was erlaubt ist und was nicht ist auch hier kompliziert. Solange die abgebildete Person nicht im Mittelpunkt des Bildes steht und nicht identifizierbar ist, ist das soweit in Ordnung. Die Fotos bei Großveranstaltungen sind gegeben, weil der Gast mit Aufnahmen rechnen muss und er selbst ja nicht im Mittelpunkt steht

Wenn man heute öffentliche Webcams ansieht, da wird es noch schwieriger sich vor einer Veröffentlichung zu schützen, speziell wenn die Bilder online übertragen werden. Meist gibt es da noch ein Onlinearchiv, hier besteht wenigstens die Möglichkeit zu intervenieren, wenn man getroffen wurde und es nicht möchte. Spezieller Fall, wenn der Online - getroffene gar nciht an dem Platz sein dürfte oder der Geschäftsmann auf Geschäftsreise in London ist und mit seiner Sekretärin Hand in Hand am Buckingham Palace oder am Trafalgar Square gefilmt wird. Gut das die Qualität der Cams nicht immer die Beste ist.

Die Milliarden von Photos, die täglich das Auge passieren, da werden schon sehr oft die Grenzen des Legalen erreicht. Vom Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt, wo sich die Kumpels zuprosten und die Stimmung nach Facebook oder Instagram übertragen. Aber es geht tausende Male gut, aber irgendwann kann es doch passieren, dass sich jemand schlecht getroffen fühlt und von seinem Recht gebrauch macht...die Recht auf sein eigenes Bild.

Also immer #uffbasse was oder wen man fotografiert.

 



 

 

 

 

 

 
 

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Index 31.01.2025
Internetkriminalität
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