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Inkasso

Wie man gegen unberechtigte Forderungen effektiv vorgeht

Ein sehr guter Kommentar zu einem Artikel in diesem Blog:
Vorgehen bei unberechtigten Rechnungen und Inkassobüros
Da man nicht weiß, wie lange so ein guter Text im Internet verfügbar bleibt (siehe auch meine Anmerkungen ganz unten) habe ich ihn vorerst hierher kopiert. Es sah nicht so aus aus würde die Schreiberin damit Geld verdienen (wollen).
“Immer wieder lese ich, daß sich im Internet Betrogene an den Betrüger wenden (was soll der schon wollen als den Betrug fortsetzen), zum Rechtsanwalt gehen (Kosten verursachen) oder zur Verbraucherzentrale gehen (Kosten verursachen, Zeit verschwenden).
Wenn mir einer eine Forderung aufmacht, die ich für nicht begründet halte, was ich erst nach dem Öffnen des ersten Briefes weiß, gehe ich so vor:
ich werfe den Brief weg
weitere Post sende ich ungeöffnet an den Absender zurück mit einem Vermerk auf dem Couvert “Empfang abgelehnt, zurück an Absender” sogar dann, wenn kein Absender ohne Öffnen erkennbar ist
(Die Post hat in München ein spezielles Postamt, die solche Briefe unter Aufsicht öffnen, um den Absender festzustellen. Das kleben sie den Brief wieder zu und senden ihn an den Absender zurück.)
Post von Inkassounternehmen nehme ich grundsätzlich nicht an und sende sie ungeöffnet an den Absender zurück mit einem Vermerk auf dem Couvert “Empfang abgelehnt, zurück an Absender”
Wenn der Angreifer noch nicht gemerkt hat, daß ich mich auskenne und kaum zu knacken bin, kommt jetzt ein gerichtlicher Mahnbescheid, für den ich 2 Wochen Zeit zum Widerspruch habe. Ich nähre jetzt die Hoffnung des Angreifers indem ich den Mahnbescheid 10 Tage bei mir liegen lasse. Ich weiß ja, daß der Angreifer ein Fristenbuch führt und ganz genau merkt, daß ich 10 Tage “grübele” ob ich nicht vielleicht doch bezahle.
Nach besagten 10 Tagen widerspreche ich dem Mahnbescheid vollständig. (Das Mahnbescheidsformular erlaubt auch teilweisen Widerspruch)
Damit es jetzt weitergeht, müßte der Angreifer eine Klage auf Zahlung gegen mich verfassen in der er auch die Beweise für meine Zahlschuld aufführen muß.
Und das ist bisher immer unterblieben.
Der Angreifer weiß ja nun, daß ich es es auf den Prozeß anlege, daß ich beim Mahnbescheid mit ihm gespielt habe und daß mir weder Rechnungen noch Mahnungen oder irgendetwas vorliegen, weil er alles zurückbekommen hat. Er müßte für die Klage bezüglich Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in Vorkasse gehen im Wissen darum, daß ich ihm seine Klageschrift in der Luft zerreiße.
Wie gesagt, eine Klage habe ich noch nie erhalten, aber meine Möglichkeiten gehen noch weiter:
Ich könnte mit einer Widerklage antworten, ich kann mit der Klageschrift aber auch zur nächsten Polizeiwache gehen und eine Strafanzeige und Strafantrag wegen versuchten Betruges aufgeben. Von der Polizeiwache nehme ich die Tagebuchnummer mit.
Die Polizei sendet den Fall an die zuständige Wache am Wohnort des Angreifers und diese lädt den Angreifer zur Beschuldigtenvernehmung vor. Das würde ganz automatisch passieren.
Entweder würde ich jetzt vom Gericht die Klagezurückziehung erhalten oder von der Polizei/Staatsanwaltschaft einen Bescheid über die Einstellung des Verfahrens oder einen Bescheid über die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens.
Bei Einstellung des Verfahrens schreibe ich eine Klageerwiderung/Widerklage und bei Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens hole ich mir vom Gericht eine Fristverlängerung für die Klageerwiderung/Widerklage, denn Strafsachen hemmen Zivilsachen. Solange in der Strafsache nicht entschieden ist, findet auch der Zivilprozeß über meine angebliche Zahlschuld nicht statt.
Was riskiere ich, wenn es zum Prozeß kommt und ich ihn verliere?
Ich muß zahlen und habe noch vielleicht 100 € Gerichtskosten und ich muß den Gegneranwalt bezahlen und zwar nach Gebührentabelle.
Bei Streitwerten bis 100 € ist das nicht viel.
Der Gegner weiß ganz genau, daß das der Ablauf bei mir sein würde und er weiß, daß er ein Abzocker ist. Deshalb schreibt er die Klageschrift erst gar nicht.
Und ich lebe viel ruhiger damit. Ich sitze wie in einer Burg und lasse den Angreifer gegen die Mauern anrennen, wieder und wieder. Ich verteidige mich erst dann, wenn er es über die Mauern geschafft hat.
Solange, wie es Leute gibt, die sich schon vorher heiß machen, Briefe schreiben, zu Anwälten laufen, realisiert er seinen Betrug bei diesen doch viel einfacher. Was soll er mit mir kämpfen, wenn es ihm die anderen so einfach machen?
Was ich hier beschrieben habe, hat schon bei der Telekom und einer falschen Rechnung funktioniert. Das waren per se keine Betrüger und die ziehen das wie Dienst nach Vorschrift durch, diese Beamten. Aber eine Klage habe ich auch in diesem Fall nicht erhalten.
Da kommt auch keine mehr, denn es ist schon Jahre her.
Laßt Euch nicht verrückt machen, laßt sie kommen und abprallen.
Geschrieben von Carmen Müller am 22.08.2007

   
   
   
   
   
   
   
   
   

 

 

 
 

 

 

 

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