Sobald Sie ein unbemanntes Luftfahrzeug starten, sind Sie Teil des Luftverkehrs. In dieser Rolle begegnen Sie nicht nur anderen Luftfahrzeugen, sondern müssen sich auch an verschiedene Vorschriften halten. Diese Regeln regeln Aspekte wie Flughöhen, Vorfahrtsrechte, Flugzonen, Flugzeiten sowie den erforderlichen Abstand zu Infrastruktur und Menschen. Ab dem 1. Januar 2021 gelten in der gesamten Europäischen Union einheitliche Vorschriften für das Fliegen von unbemannten Luftfahrzeugen. Dennoch hat jeder EU-Mitgliedstaat innerhalb der europäischen Gesetzgebung die Möglichkeit, eigene Einschränkungen oder nationale Regelungen zu implementieren. Die Richtlinien der EASA (European Union Aviation Safety Agency) basieren auf dem Risikoprofil, das mit bestimmten Flugarten verbunden ist.
Dazu wurden drei Kategorien geschaffen, für die jeweils unterschiedliche gesetzliche Anforderungen und Regelungen gelten.
Zu dieser Kategorie gehören Flüge mit unbemannten Luftfahrzeugen unter 25 Kilogramm. In diese Kategorie fallen fast alle Hobbypiloten, aber auch einige Berufspiloten. In dieser Kategorie werden alle Arten von Flügen in ein geringes Risiko eingestuft. Die Kategorie Open besteht aus drei Unterkategorien:
A1: Drohnen bis 500 Gramm
A2: Drohnen von 500 Gramm bis 2 Kilogramm
A3: Drohnen von 2 Kilogramm bis 25 Kilogramm
A1 und A3 werden in die gleiche Risikokategorie eingestuft, diese beiden Unterkategorien fallen daher unter die Basic Ausbildung, die man machen sollte
A1: Hierzu gehören unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse C1.
A2: Hierzu gehören unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse C2.
A3: Hierzu gehören unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse C3 ab 4 Kilogramm und aus Klasse
C4, wenn sie nicht im Rahmen eines Modellflugvereins oder in einem anderen erlaubten Zusammenhang betrieben werden. In dieser Unterkategorie besteht auch die Möglichkeit, mit einem unbemannten Luftfahrzeug der Klasse C2 zu fliegen, sofern dieses Fluggerät die Anforderungen für Unterkategorie A3 erfüllt.
Die verschiedenen Klassen werden wie folgt eingeteilt:
C0: Selbstgebaute oder Spielzeug-Luftfahrzeuge, von 0 bis 250 Gramm.
C1: Unbemannte Mikro-Luftfahrzeuge, von 250 Gramm bis einschließlich 900 Gramm.
C2: Unbemannte Mini-Luftfahrzeuge, von 900 Gramm bis einschließlich 4 Kilogramm.
C3: Allgemeine unbemannte Luftfahrzeuge, von 4 Kilogramm bis zu 25 Kilogramm.
C4: Selbstbau- oder Modellflugzeuge, von 4 Kilogramm bis zu 25 Kilogramm.
Wer eine Drohne in Betrieb setzt, sollte sich mit den folgenden Punkten auseinandersetzen
Sicherheit im Luftverkehr (Höhe beachten, bleiben sie auf eine sichtbare Höhe)
Luftraumbeschränkungen (Respektieren Sie die Privatsphäre von Grundstückseigentümer, das können militärische Grundstücke sein oder auch um Private) Auch Sehenswürdigkeiten sollten nicht einfach so überflogen werden, holen Sie sich wenn möglich dazu Genehmigungen ein und schätzen sie auch die Flughöhen ein, manche Bauwerke sind recht hoch und die Gefahr daran hängen zu bleiben kann hoch sein.
Fliegen Se nicht über Menschen oder Menschenansammlungen
Luftfahrtvorschriften beachten
Im Nahbereich von Flughäfen – weniger als 1,5 Kilometer vom Flughafenzaun entfernt – sind Drohnenflüge grundsätzlich nicht erlaubt. Gleiches gilt für Flüge, die in einer Höhe von mehr als 50 Metern innerhalb einer Kontrollzone stattfinden
(Bleiben Sie fern von Lufthäfen und Einflugschneisen der Flugzeuge) Vor ein paar Tagen (2025) flog eine Drohne über das große Feuer von Los Angeles und kollidierte mit einem Löschflugzeug.
Menschliche Leistung und Grenzen
Bleiben Sie fit und bleiben Sie wenn möglich in Sichtkontakt mit der Drohne
Flugbetriebsprozeduren
Allgemeine Kenntnisse über das unbemannte Luftfahrzeug
Privatsphäre und Datenschutz
Versicherung (sichern Sie sich über eine Haftpflichtversicherung ab)
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