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Drohnenflüge

Die links stehenden Flüge, sind schon im Kasten, aber hier noch nicht aufbereitet oder verlinkt.

Seit zwei Jahren habe ich meine Minidrohne im Einsatz, natürlich mache ich die meisten Flüge in der Näheren Umgebung von Speyer, da ich dort wohne.

Was darf ich mit einer Drohne unter 250g mit Kamera? Das Fliegen ist in allen Unterkategorien der Kategorie OPEN erlaubt (Unterkategorie A1, A2 und A3). Also auch in der Nähe von Menschen – sogar von unbeteiligten Personen. Das Fliegen ist auch in Wohngebieten / über Wohngrundstücken erlaubt.

Ich fliege auch über Wohngebiete - aber nur in angemessener Höhe, dh, wenigstens über 80 Meter. Personen sind da, wenn schemenhaft erkennbar. (wenn ich selbst als Pilot zu erkennen bin, dann ist es von mir so gewollt) Sollte doch jemand aus versehen zu erkennen sein und das nicht möchte...was ich durchaus verstehen kann...dann kurze Mail oder Kontaktformular benutzen. (?was, wann, wo)

Im Vgl zum Segelflieger, dieser darf nur im Notfall die Höhe von 500 Fuß (150 mtr) unterschreiten. Start und Landung natürlich ausgenommen :-)

Tiefflug bedeutet Flugbetrieb mit Kampf- oder Transportflugzeugen unter 1500 Fuß (ca. 500 m) über Grund. Er ist grundsätzlich überall in Deutschland zulässig an Werktagen von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr mit einer Mindesthöhe von 500 Fuß (ca. 150 m) über Grund für Transportflugzeuge, bzw. 1000 Fuß (ca. 300 m) über Grund für Kampfflugzeuge. Im Krieg und in der Liebe ist alles erlaubt.

 

 

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