Gebeinhäuser
Der katholische Glaube verheiße den Christen eine körperliche Wiedergeburt am Tag des Jüngsten Gerichts. Dafür seien die Karner da: „Hier wird das Versprechen der Auferstehung gewährt.“ Es sei üblich gewesen, die menschlichen Überreste in der Umgebung des Kirchenaltars zu belassen. Sie sollten immer nahe einer Heiligenreliquie bleiben. Was nicht immer so ist, man munkelt auch, dass sie in Container kommen, was ich persönlich nicht glaube. Es werden dazu Sammelstellen eingerichtet.
Bei Ausgrabungen in Deutschland. Genaueres regeln Friedhofsgesetze der einzelnen Bundesländer. Im Friedhofsgesetz des Landes Berlin steht hierzu in § 13:
Wenn beim Ausheben eines Grabes zur Neubelegung Sargteile, Gebeine und Urnenreste gefunden werden, sind diese unter der Sohle des neu aufgeworfenen Grabes zu versenken oder auf eine andere Art würdig beizusetzen. Werden noch nicht verweste Leichen vorgefunden, so ist das Grab sofort wieder zu verschließen. Die Mindestruhezeit für das betroffene Grabfeld ist durch den Friedhofsträger zu überprüfen und ggf. zu verlängern. (Friedhofsgesetz Berlin)
Je nach Grabordnung und Friedhofsverwaltung sind die Restknochen unterschiedlich. Entweder direkt in ein "Sammelgrab" oder verbrannt und die Asche ins Sammelgrab oder in einer Papiertüte wieder in das Originalgrab (meistens dann unter dem Sarg des neu Verstorbenen). Segnung durch Pfarrer inklusive.
In den südlichen Ländern, wie zum Beispiel Griechenland ist es üblich, den Toten ihre letzte Ruhe im Gebeinhaus zu lassen. Die Ausgrabung wird im Beisein eines Popen (Pfarrer) durchgeführt. Daher kann es zum Beispiel auf Inseln, die keinen "popen" haben, etwas dauern, bis die Ausgrabung vorgenommen wird.
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Die Katakomben von Paris sind heutzutage als unterirdisches Beinhaus bekannt. Hier liegen die Gebeine von etwa 7 bis 8 Millionen Menschen, die ab Ende des 18. Jahrhunderts von verschiedenen Friedhöfen in Paris hierher verlagert wurden. Der Führer erzählt mir, dass die Gebeine auch zur Abstützung der Straße benutzt wurden.
Sedletz-Ossarium in der Allerheiligenkirche von Kutna Hora nahe Prag. Dort befinden sich die Knochen von 40 000 Menschen.
Im Beinhaus Oppenheim, auch Karner oder Ossuarium genannt, stapeln sich bis unter die Decke die Knochen von rund 20.000 Oppenheimer Bürgern - mehr als in anderen deutschen Beinhäusern. Dieses Gebeinhaus in der Stadt am Rhein, wurden zwischen 1400 und 1750 die unverwesten Gebeine von Verstorbenen nach einer gewissen Liegezeit vom Friedhof in den rund 70 Quadratmeter großen Karner umgebettet. Als Folge der Hungersnöte, Kriege und Seuchen mangelte es nämlich vom 14.Jahrhundert an an Grabplätzen.
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§ 18
Leichenbesorger, Totengräber
Wer beruflich die Reinigung, Ankleidung und Einsargung von Leichen vornimmt (Leichenbesorger) oder die Tätigkeit eines Totengräbers ausübt, darf nicht in einem Beruf des Gesundheitswesens oder im Nahrungsmittel-, Genussmittel-, Gaststätten- oder Friseurgewerbe tätig sein oder beschäftigt werden. |
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