Allgemeines
Das Jedermannsrecht besteht in leicht unterschiedlichen, im Grundsatz aber gleichen Formen in Schweden (allemansrätten), Norwegen (allemannsretten) und Finnland (allemansrättenbzw. jokamiehenoikeus). Eine ähnliche Tradition gibt es auch in Schottland, nicht aber im übrigen Großbritannien.
Allgemein beinhaltet das Jedermannsrecht das Recht jedes Menschen, die Natur zu genießen und ihre Früchte zu nutzen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen am jeweiligen Grund und Boden. Die Ausübung des Jedermannsrechts ist also nicht von der Zustimmung des Grundbesitzers abhängig.
Ebenso allgemein ist das Jedermannsrecht aber auch beschränkt durch das Erfordernis, dass seine Ausübung weder der Natur noch anderen Menschen Schaden, Störungen oder sonstige Nachteile zufügen darf. Insbesondere ist der Hausfrieden des Landbesitzers zu achten, so dass z. B. zu Wohnhäusern immer ein angemessener Abstand zu halten ist. Überdies kann das Jedermannsrecht in bestimmten Gebieten, wie z.B. Naturschutzgebieten, Nationalparks und militärischen Sperrgebieten besonderen Einschränkungen unterliegen. So ist beispielsweise in zahlreichen schwedischen Nationalparks das Zelten grundsätzlich verboten.
Die Jagd, das Fangen von Tieren sowie das Einsammeln von Eiern fallen jedoch nirgendwo unter das Jedermannsrecht. Jegliche Verstöße werden als Wilderei verfolgt und streng bestraft.
Allemannsretten
In Norwegen ist das Jedermannsrecht im "Gesetz über das Leben im Freien vom 28. Juni 1957 festgeschrieben.
Norwegen
Sonderregelungen:
Freie Bewegung in der Natur: Kultiviertes Land darf ohne Genehmigung des Besitzers nur im Winter betreten werden, wenn der Boden gefroren oder schneebedeckt ist. Also keine Äcker betreten.
Übernachten: Beim Zelten ist zu bewohnten Häusern und Hütten so viel Abstand zu halten, dass deren Bewohner nicht gestört werden, mindestens jedoch 150 Meter. Am Besten nächtigt man auf einem Campingplatz, der auch sicherer ist und man kann sich duschen. Auch Wohnmobile sollten sich an dieses halten.
Camping
NAF steht für Norges Automobil-Forbund und ist sozusagen der norwegische ADAC. Es gibt viele Informationen zur Verkehrssicherheit. Sie haben mehr als 500 Mitglieder in Norwegen und ein Bereich handelt um "Autoferien und Reisen", die wiederum eine Datenbasis über viele der Campingplätze in Norwegen haben. Sie geben jährlich einen aktualisierten NAF Campingguide heraus. Ab 9. Januar kann der neue für 2017 gegen einen Portobeitrag von derzeit kr. 85,- bestellt werden. Bei diesem Campingguide ist eine schöne übersichtliche Karte zum Herausnehmen mit dabei.
NHO steht für Næringslivets Hovedorganisasjon und ist frei übersetzt die Hauptorganisation des Wirtschaftslebens in Norwegen. Mitglieder sind hautsächlich die Klein- und Mittelunternehmen, viele davon Familienbetriebe. Es zählen sich aber auch international tätige Firmen zu den Mitgliedern. Die NHO Gemeinschaft besteht aus 15 regionale Vereinigungen, die alle fylken abdecken zudem 18 Landesvereinigungen, die die Interessen der jeweiligen Branchen vertreten. Eine dieser Landesvereingung heißt NHO Reiseliv und unterstützt die Interessen des norwegischen Tourismus durch einen Wirtschafts- und Arbeitgeberverband und ist mit 3000 Firmenmitgliedern der größte Verband im Tourismusbereich.
NHO Reiseliv hat ebenso Campingplätze in einer Broschüre zusammengefasst. Dieser Campingführer von NOkann ebenso gegen einen Portobeitrag von derzeit kr. 90,- bestellt werden. Das Magazin ist aber auch als pdf erhältlich.
Wer einen Campingplatz in Norwegen betreibt, entscheidet sich oft für eine der obigen Mitgleidschaften. Der eine Campingguide ergänzt somit den anderen Campingführer und es ist ggf. nützlich beide zu haben. Wenn Du sie nicht vorbestellen magst, liegen diese an den jeweiligen Campingplätzen und auch Touristeninformatioen aus.
Im Wasser: Das Führen von Motorbooten ist auf Salzwasser und auf Seen mit einer Oberfläche von mehr als 2 km² grundsätzlich gestattet, auf Flüssen und kleineren Seen nur dann, wenn diese Teil eines öffentlichen Schifffahrtsweges bilden. Es können jedoch lokale Verbote verhängt werden, was bei Hochwasser oder ggfs bei Gewässerverunreinigungen vorkommen könnte.
Sammeln und Pflücken: Pflücken und Sammeln ist nicht im Jedermannsrecht selbst, sondern im Strafgesetz geregelt. Demnach darf nur auf nicht umzäuntem Land gepflückt werden. Wildwachsende Nüsse sowie Moltebeeren dürfen nur zum sofortigen Verzehr gepflückt werden, ein paar dürfen für das Abendmahl mitgenommen werden.
Fischen: In Norwegen darf im Salzwasser, also im offenen Meer und in den Fjorden, ohne Genehmigung geangelt werden. Angeln im Süßwasser sowie jegliche andere Art des Fischens ist nur mit einem Angelschein zulässig. Angelscheine gelten nur in bestimmten Regionen und sind dort bei Touristeninformationen, Sportgeschäften und Kiosken erhältlich. Personen ohne festen Wohnsitz in Norwegen dürfen selbst gefangenen Fisch nicht verkaufen. Seit dem 1. Juni 2006 ist es überdies nicht mehr gestattet, mehr als 18 kg selbst gefangener Fische oder Fischprodukte pro Person aus Norwegen auszuführen. Ausgenommen sind Süßwasserfische sowie Lachs, Forelle und Saibling, soweit sie mit Genehmigung gefangen wurden. Ausgenommen sind ebenfalls Fische und Fischprodukte, die nicht selbst gefangen, sondern nachweislich bei einem registrierten Gewerbebetrieb oder Markt gekauft worden sind.
Feuer: Im Zeitraum April bis September ist das Entfachen von offenem Feuer in der Nähe von Wald generell verboten.