https://app.sistrix.com/en/serp-snippet-generator/sl/1b6ca923db4317a703ba37f74952605e thommymueller.de -online-
Danke, dass Sie hier vorbeischauen. Die Seite verwendet nur die vorgeschriebenen Cookies. The site only uses functional cookies Lesen Sie die DSGVO (Sie können diese hier einsehen DSGVO

mym@tominfo.de

Startseite

Reisen

Medien

Mym`s

Kontakt

Samos

Uffbasse

Gedanken

EGO

Pfalz

Technik

Essen

#ADD-ME

think
 
 
 

Krankenversicherungspflicht - oder wie komme ich aus der privaten Versicherung? von der Privaten in die Gesetzliche? Andere Möglichkeiten?

 

in Arbeit -

Für manchen Freiberufler, bleibt der Manko Krankenversicherung ein grosser Posten. Wer jeden Monat 600,00€ oder mehr in die Private KRV buttert, dem kann das schon weh tun.

Leider gilt seit dem 01.01.2009 die Krankenversicherungspflicht in Deutschland in 2015 für alle Personen. Zuvor beschränkte sich die Versicherungspflicht auf bestimmte Personengruppen und auf die gesetzlichen Krankenkassen. Zusätzlich wurde der sogenannte PKV-Basistarif geschaffen, der sich grundsätzlich an den Leistungen und Prinzipien der gesetzlichen Krankenkassen orientiert.

Aber wer nun im Zuge von Geldknappheit nichs anderes übrig bleibt und den Rotstift ansetzen muss, dem empfehle ich nicht unbedingt bei der Krankenversicherung anzufangen. Die Krankenversicherungspflicht bleibt auch bestehen, wer kein Geld hat und eine Nachzahlung an die Krankenkassen kann sehr teuer werden!

War ich vor kurzem beim Zahnarzt, da hat er mich gefragt, ob ich noch versichert bin, ich meinte zu ihm, dass alle versichert sein müssten, er meinte aber, das er Kunden ohne Versicherung schon hatte. Haben die Insolvenz angemeldet? wie machen die das? ich habe mich mal an die EU und habe auch unseren Bundesminister für Gesundheit angeschrieben, wie es den sein kann, dass es Menschen in Deutschland ohne Krankenversicherung gibt und wieso es für manche Altersgruppen nicht mehr möglich ist, zurück in die gesetzliche zu wechseln.

Welche Überlegungen können wir nun anstellen? Heiraten wäre eine Lösung und sich dann bei dem Partner (Familienversicherung) mitversichern.

Wechselabsichten in die gesetzliche.., sich wieder in ein Angestelltenverhältnis begeben, dass darf aber dann kein Minijob sein..also mindestens über diese Grenze ( 401,00 € oder mehr), dazu kommt noch, dass man diese Versicherungspflicht über zwei Jahre beibehalten muss und dann hat laut meiner KRV die gesetzliche immer noch die Möglichkeit nein zu sagen. Man muss auch vorher schon einmal bei der Versicherung versichert gewesen sein und muss dann auch erst mal in diese zurück.

Wohnsitz im Ausland? bringt nichts, da man trotzdem Versicherungspflichtig ist, außer man ist in keinem EU Land und meldet sich aus Deutschland ab, ob es das Wert ist?

Also Halbtagsjob annehmen und wechseln, heiraten in die Familienversicherung oder Umzug ins Nicht-EU-Ausland und aus D abmelden.

Weitere Optionen bin ich noch am suchen.

-

Pflicht zur Krankenversicherung für alle

Grundsätzlich besteht für alle eine allgemeine Krankenversicherungspflicht in Deutschland und dies unabhängig von der Berufs- bzw. Personengruppe:

Angestellte
Selbständige
Beamte
Studenten
Rentner
Grundlage der Regelung zur Krankenversicherungspflicht bildet die Zuordnung zum jeweiligen Krankenversicherungssystem. Für Personen ohne gültigen Versicherungsschutz erfolgt diese Zuweisung aufgrund der letzten Zugehörigkeit zu einem der beiden Krankenversicherungssysteme. So sind Betroffene verpflichtet, sich privat absichern zu lassen, sofern sie zuletzt Mitglied in der Privatvorsorge waren. Wer noch nie Mitglied einer Krankenkasse war, wird in dem System versichert, dem er aufgrund des ausgeübten Berufs zuzuordnen ist (auch Rentner und Studenten). Nach der Krankenversicherungspflicht für Selbständige, Freiberufler und Beamte werden diese Berufe beispielsweise der privaten Krankenversicherung zugeordnet.

Wenn zwei Tätigkeiten vorliegen, z.B. Angestellte in Teilzeit, die nebenbei einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, entscheidet die hauptberufliche Tätigkeit über die Krankenversicherungspflicht (SGB V § 5 Abs. 5).

Befreiung von der Versicherungspflicht

Man kann sich nach § 8 SGB V von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und damit privat versichert bleiben, obwohl die gesetzliche Pflichtversicherung greift. Der Antrag wird bei der Krankenkasse gestellt, ist aber nur in bestimmten Situationen zulässig:

Die Versicherungspflichtgrenze holt das Einkommen ein, d.h. bei Gehaltsreduzierung ist ein Antrag nicht möglich.
Bezug von Arbeitslosengeld (mindestens 5 Jahre PKV-Vorversicherung)
Bezug von Unterhaltsgeld (mindestens 5 Jahre PKV-Vorversicherung)
Teilzeitbeschäftigung während des Bezugs von Erziehungsgeld oder Elterngeld in Elternzeit. Die Befreiung ist dann nur während der Elternzeit möglich.
Reduzierung der Arbeitszeit wegen der Pflege Angehöriger (Befreiung nur während der Pflegezeit und in sogenannter Nachpflegephase)
Arbeitszeitreduzierung auf 50 Prozent der im Betrieb üblichen Vollbeschäftigung oder weniger
Gilt auch, wenn ein neuer Job beginnt
Gilt auch nach Eltern-, Pflege- oder Familienpflegezeit für die Teilzeitstelle, die in Vollzeit nicht zur Pflichtversicherung führen würde. Voraussetzung ist ein Bruttoentgelt, das mindestens 5 Jahre über der Einkommensgrenze lag, wobei Elternzeit, Pflege- und Familienpflege eingerechnet werden.
Antrag oder Bezug von Rente
Beginn eines Studiums oder Praktikums, inkl. Arzt im Praktikum
Tätigkeit in einer Einrichtung für behinderte Menschen
Der Antrag muss wird innerhalb von drei Monaten (nach Eintritt der Pflichtversicherung) bei der Krankenkasse gestellt werden. Die Befreiung ist dann ab Beginn der Pflichtversicherung gültig, allerdings nur wenn in dieser Zeit noch keine Leistungen von der Kasse beansprucht wurden. Falls doch Leistungen beansprucht wurden, greift die Befreiung am Anfang des Monats nach der Antragstellung.

Wichtig: Die Befreiung kann nur dann gewährt werden, wenn die Person eine andere gültige Krankenversicherung vorweisen kann.

Eine Befreiung ist unwiderruflich.

Krankenversicherungspflicht bei Hartz IV

Nach der Regelung zur Krankenversicherungspflicht 2015 müssen auch Empfänger von Arbeitslosengeld II privatversichert bleiben, sofern sie vor dem Bezug privatversichert waren. Dies kann beispielsweise auf Selbständige zutreffen, deren Unternehmen Insolvenz anmelden muss. Im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten wurde bei Privatversicherten mit Hartz IV-Anspruch aber bis Anfang 2011 nur ein Teil der Beiträge übernommen. Den Rest musste der Versicherte selbst tragen.

Mittlerweile hat das Bundessozialgericht jedoch die Leistungsträger zur vollständigen Übernahme verpflichtet (Az: B 4 AS 108/10 R), um die Krankenversicherungspflicht zu gewährleisten. Die Leistungsträger übernehmen nach einer Vereinbarung zwischen Gesundheitsministerium und PKV-Branche (August 2011) auch die Beitragsschulden, die vor 2011 angefallen sind.

Strafe bei fehlender Krankenversicherung schon über Jahre...

Unversicherter Zeitraum Höhe der Zahlung 01.02.09 - 30.04.09 ein Monatsbeitrag (max. 639,38 Euro) für jeden Monat ohne Versicherungsschutz, ab 01.05.09 ein Sechstel des Monatsbeitrags für jeden weiteren Monat (maximal 14 Monatsbeiträge)
unversicherte Zeit nicht ermittelbar bzw. sehr lang maximal 5 Jahre unversicherte Zeit werden zu Grunde gelegt (maximal 14 Monatsbeiträge )Im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen werden durch die Krankenversicherungspflicht bei Personen, die nach dem 01.04.2007 unversichert sind, von den Kassen rückwirkend ab dem Zeitpunkt der fehlenden Versicherung die normalerweise fällig gewordenen Beiträge nacherhoben. Die Regelung in der PKV ist daher vergleichsweise milder, da sie nur bis zum 01.02.2009 zurückgeht.

Beitragsschuldengesetz: Erlass der rückwirkenden Schulden bis 31.12.2013

Durch die rückwirkenden Beiträge verschulden sich Menschen ohne Krankenversicherung bereits bei Eintritt in die Versicherung, weshalb viele Betroffene diesen Schritt scheuen. Die Bundesregierung hat zum 01. August 2013 daher ein Beitragsschuldengesetz erlassen, das Nichtversicherte entlasten sollte. Wer zwischen August 2013 und 31.12.2013 seiner Krankenversicherungspflicht nachkam, bekam alle rückwirkenden Schulden erlassen. Wer sich nach diesem Zeitraum bei einer Krankenversicherung meldet, muss die rückwirkenden Beiträge hingegen wieder zahlen. In der gesetzlichen Krankenversicherung wurde hierfür der monatliche Zins von 5 Prozent auf 1 Prozent gesenkt.

 

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

Kontakt

Impressum

AGB

Disclaimer

Die Seite www.tominfo.de /www.tominfo.biz ist LSR frei - alle Artikel dürfen ohne Einschränkung verlinkt oder auf neudeutsch "geshart" werden. Bild und Text dürfen über soziale Medien geteilt werden. Denkt aber an das Urheberrecht. Seit dem 01. August 2021 gibt es einen Uploadfilter bei Youtube, Instagram usw. Dh, Uploads können von Internetdienste gelöscht werden, wenn der Urheber nicht klar zu erkennen ist. Alle Medien, Bilder, Texte, Videos etc. auf diesen Seiten sind deswegen geschützt und gehören Thomas Müller, www.tominfo.de, www.tem-edv.de, www.samos-online.de und weitere dazugehörige Internetseiten. Für gewerbliche Anfragen, bitte eine Mail an Kontakt, danke!

Facebookinstagramm X

auch auf den sozialen Netzwerken zu erreichen

think

 
 

tominfo.de 1995 bis 2024 @MYM is a trademark from thommymueller.de
tominfo.de tominfo.biz tem-edv.de samos-online.de thommymueller.de die-oelmuehle.com samiotika.de mueller24.online

tominfo.de - news - wichtiger Hinweis
Technik Es kann passieren, dass es durch downloads, gfs durch Einbindung von META, AMAZON oder ALPHABET zu unerwünschten Einbindungen (zB. YOUTUBE o.ä.) von Fonts (Schriftarten) der Hersteller kommt, dieses werder von mir gewünscht noch beabsichtigt. Sollten Sie damit ein Problem haben, verlassen Sie bitte die Seite. FONTS sind Schriftarten, die von (zB.) Google bereitgestellt wurden, diese verursachen, dass diese Schriftarten von (zB) GOOGLE Servern bereitgestellt werden und damit Kontakt zu GOOGLE o.ä. besteht. In diesem Zusammenhang, kann durch den Zugriff auf so einen Server, es zu Speicherung von Daten kommen. Wie erwähnt nicht gewünscht von mir. Wir werden im Rahmen der DSGVO prüfen ob Seiten von uns betroffen sind und diese neu bearbeiten. Bei 40.000 Objekten, kann das ein wenig dauern, wir bedauern.
Wir versuchen so gut es geht keine Cookies zu verwenden, es kann aber passieren, das wir Seiten verlinken, die ohne Cookies nicht leben können. Persönlich speichere ich und verwerte keine Cookies. Das ist eine persönliche Seite und hat keinen kommerziellen Hintergrund. Für ein Like freue ich mich aber trotzdem.
Derzeit werden Seiten geändert und der DSGVO angepasst.
Es sind von mir noch nicht alle Seiten freigegeben/Erreichbar @tominfo.de
Beschwerden/Streitschlichtung Unter dem Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbraucher gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Allgemeine Informationspflicht nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
Die Seite tominfo.de nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des VSBG teil.